Betriebsordnung

Organisationsreglement

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen

1. Diese Ordnung legt die Regeln für die Nutzung der medizinischen Leistungen fest, die von der ELMAR SPÓŁKA Z OGRANICZONĄ ODPOWIEDZIALNOŚCIĄ mit Sitz in Opole erbracht werden, insbesondere die Ziele und Aufgaben des Leistungserbringers, die Organisationsstruktur, den Umfang, die Organisation und den Ablauf der Gesundheitsleistungen, die grundlegenden Pflichten des Personals, die Rechte und Pflichten der Patienten, die Zahlungsregeln und das Beschwerdeverfahren.

2. Patienten der Praxis sind verpflichtet, sich vor der Terminbuchung mit dieser Ordnung vertraut zu machen. Eine Terminbuchung gilt als Zustimmung zu dieser Ordnung.

3. Ort der Gesundheitsleistungen ist der Sitz des Leistungserbringers: ul. Centralna 33a, 45-940 Opole/Chmielowice, Woiwodschaft Oppeln, Polen

4. In der gesamten Praxis gilt ein vollständiges Verbot von Rauchen, Tabak- und Nikotinprodukten, einschließlich E-Zigaretten, sowie ein vollständiges Verbot von Alkohol und anderen Rauschmitteln.

§ 2 Definitionen

Die in dieser Ordnung verwendeten Begriffe haben folgende Bedeutungen:

  • Patient – jede volljährige Person, Minderjährige über 16 Jahre mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters oder Minderjährige unter 16 Jahren in Begleitung des gesetzlichen Vertreters;
  • Ordnung – diese Organisationsordnung;
  • Praxis – der Ort der Gesundheitsleistungen (Praxis MIKROSTOMART – Mikroskopische Künstlerische Zahnmedizin, ul. Centralna 33a, 45-940 Opole/Chmielowice, Tel: 570 270 470, E-Mail: gabinet@mikrostomart.pl);
  • Personal – alle Mitarbeiter des Leistungserbringers, bestehend aus medizinischem und nicht-medizinischem Personal;
  • Leistung/Behandlung – die vom Leistungserbringer erbrachte Dienstleistung gemäß § 5 Abs. 1;
  • Leistungserbringer – ELMAR SPÓŁKA Z OGRANICZONĄ ODPOWIEDZIALNOŚCIĄ, ul. Centralna nr 33A, 45-940 Opole, NIP: 7543251709.

§ 3 Ziele und Aufgaben des Leistungserbringers

1. Das Hauptziel des Leistungserbringers ist die Erbringung von Gesundheitsleistungen durch dazu befugte Personen.

2. Zu den grundlegenden Aufgaben gehören zahnmedizinische Leistungen gemäß § 5 Abs. 1:

  • individuelle zahnärztliche Beratung,
  • Diagnostik und Behandlung von Zahnerkrankungen, einschließlich Röntgendiagnostik,
  • chirurgische Zahneingriffe,
  • Zusammenarbeit mit anderen medizinischen Einrichtungen,
  • Bildungsmaßnahmen, Gesundheitsförderung und Prävention,
  • Verwaltung und technische Unterstützung der Praxis.

§ 4 Organisationsstruktur des Leistungserbringers

1. Der Leistungserbringer führt seine Tätigkeit als medizinische Einrichtung in der Praxis aus.

2. Der Leistungserbringer ist die Gesellschaft ELMAR SPÓŁKA Z OGRANICZONĄ ODPOWIEDZIALNOŚCIĄ, Opole, NIP: 7543251709, KRS: 0000815074, vertreten durch den Vorstand: Marcin Nowosielski und Elżbieta Nowosielska.

3. Organisationseinheiten der Praxis:

  • Rezeption, betrieben durch nicht-medizinisches Personal;
  • Abteilung für Implantologie, Prothetik, Endodontie, Kinderzahnmedizin, Anästhesie, Parodontologie, Kieferorthopädie, Chirurgie,
  • Röntgenabteilung.

4. Die Rezeption erfüllt die Aufgaben des nicht-medizinischen Personals gemäß dieser Ordnung.

5. Die Fachabteilungen erbringen spezialisierte zahnmedizinische Gesundheitsleistungen und führen die medizinische Dokumentation.

6. Die Röntgenabteilung führt spezialisierte Diagnostik mittels Röntgenstrahlung durch.

§ 5 Umfang der erbrachten Gesundheitsleistungen

1. Der Leistungserbringer bietet zahnmedizinische Leistungen in folgenden Bereichen an:

  • Implantologie,
  • Prothetik,
  • Endodontie,
  • Kinderzahnmedizin,
  • Anästhesie,
  • Parodontologie,
  • Chirurgie,
  • Kieferorthopädie,
  • Röntgendiagnostik.

2. Grundlegende Pflichten des medizinischen Personals:

  • Durchführung medizinischer und zahnärztlicher Anamnese,
  • zuverlässige Erbringung von Gesundheitsleistungen auf höchstem Niveau,
  • Wahrung der Patientenrechte,
  • kontinuierliche berufliche Weiterbildung,
  • sorgfältige Führung der medizinischen Dokumentation,
  • Wahrung der Vertraulichkeit,
  • Überwachung der Assistentenarbeit,
  • Gewährleistung der Patientenintimität,
  • Sterilisation der Instrumente,
  • Aufrechterhaltung der Ordnung und Sterilität,
  • Versorgung mit zahnmedizinischen Materialien,
  • Pflege des guten Images des Leistungserbringers,
  • Einhaltung der geltenden Vorschriften, des Arbeitsschutzes und des Brandschutzes,
  • Einhaltung dieser Ordnung.

3. Grundlegende Pflichten des nicht-medizinischen Personals:

  • Terminvereinbarung und Verwaltung von Reservierungen,
  • Archivierung von Dokumenten und medizinischer Dokumentation,
  • Abrechnung der Patienten,
  • Wahrung der Vertraulichkeit aller patientenbezogenen Informationen,
  • Einhaltung der geltenden Vorschriften, des Arbeitsschutzes und des Brandschutzes,
  • Einhaltung dieser Ordnung.

§ 6 Organisation und Ablauf der Gesundheitsleistungen

1. Der Leistungserbringer bietet zahnmedizinische Leistungen auf Basis voller Kostenpflicht an. Die Praxis Mikrostomart ist eine Privatpraxis und erbringt keine Leistungen im Rahmen des Nationalen Gesundheitsfonds.

2. Gesundheitsleistungen erfolgen auf freiwilliger Basis und mit schriftlicher Zustimmung des Patienten.

3. Die Aufnahme erfordert die Führung medizinischer und statistischer Dokumentation, auch in elektronischer Form.

4. Jedem Patienten wird vor dem ersten Besuch eine Registrierungskarte angelegt.

5. Beim ersten Besuch wird eine medizinische und zahnärztliche Anamnese durchgeführt.

6. Patienten mit voller Geschäftsfähigkeit geben schriftliche Zustimmung zu Gesundheitsleistungen (chirurgische und invasive Eingriffe, Anästhesie).

7. Mündliche Zustimmung ist nur bei notfallmäßigen medizinischen Maßnahmen zulässig.

8. Die Verweigerung einer als dringend notwendig erachteten Behandlung wird in der Patientenakte vermerkt.

9. Die medizinische Dokumentation wird gemäß gesonderten Vorschriften geführt.

10. Der Leistungserbringer zeichnet jeden Besuch audiovisuell auf, wozu der Patient seine Zustimmung gibt.

11. Der Patient nimmt zur Kenntnis, dass sich Termine aus unvorhersehbaren Gründen verzögern können.

12. Wenn eine geplante Leistung nicht vom zugewiesenen Arzt durchgeführt werden kann, kann sie mit Zustimmung des Patienten von einem anderen Arzt übernommen werden.

13. Bei Notfällen ist die Zustimmung zum Arztwechsel nicht erforderlich.

§ 7 Hygienestandards

1. Das Personal hält streng die Hygienevorschriften zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Desinfektion ein.

2. Mitarbeiter verwenden bei Behandlungen Einmalhandschuhe und bei Bedarf Einmalmasken.

3. Instrumente sind Einmalartikel. Wiederverwendbare Instrumente werden nach jedem Gebrauch im Autoklav sterilisiert.

4. Zur Sterilisation, Desinfektion und Reinigung werden ausschließlich zugelassene Mittel verwendet.

§ 8 Rechte und Pflichten der Patienten

1. Jeder Patient hat das Recht auf:

  • verständliche Information über seinen zahnmedizinischen Gesundheitszustand, vorgeschlagene Behandlung und Prognose,
  • Gesundheitsleistungen auf dem neuesten Stand des medizinischen Wissens,
  • Zustimmung oder Ablehnung einer bestimmten Behandlung,
  • Einsicht in die medizinische Dokumentation und Erhalt von Kopien,
  • Würde und höfliche Behandlung durch das Personal,
  • telefonische und Online-Terminbuchung,
  • Bestimmung, wem der behandelnde Arzt Gesundheitsinformationen mitteilen darf,
  • Benennung einer zu benachrichtigenden Person oder Institution bei lebensbedrohlichen Zuständen.

2. Patientenrechte können nur im gesetzlich vorgesehenen Rahmen eingeschränkt werden.

3. Jeder Patient ist verpflichtet:

  • ärztliche Empfehlungen zu befolgen,
  • Arbeitsschutz- und Brandschutzregeln in der Praxis einzuhalten,
  • bei Terminabsage das Personal mindestens einen Tag im Voraus zu informieren.

4. Geräte der Praxis dürfen nur vom Personal bedient werden.

5. Patienten dürfen keine Personalbereiche betreten.

6. Patienten müssen die Sauberkeit in der Praxis und ihrer unmittelbaren Umgebung wahren.

§ 9 Zahlungsregeln für medizinische Leistungen

1. Alle Behandlungen sind gemäß der aktuellen Preisliste zahlungspflichtig.

2. Zahlungsmöglichkeiten: Bargeld, Überweisung, Karte, Blik oder Gutschein.

3. Bei der Registrierung wird eine Anzahlung gemäß Preisliste erhoben.

4. Bei Nichterscheinen behält der Leistungserbringer die Anzahlung. Bei Umterminierung innerhalb von 3 Monaten wird die Anzahlung übertragen.

5. Bei nicht geleisteter Anzahlung und Nichterscheinen wird die Anzahlung der nächsten Rechnung hinzugerechnet.

6. Wenn der Leistungserbringer den Patienten nicht empfangen kann, wird der Patient per Telefon oder SMS informiert.

§ 10 Beschwerden und Anträge

1. Der Patient hat das Recht auf Reklamation einer Leistung.

2. Reklamationen sind schriftlich per E-Mail, persönlich oder per Einschreiben innerhalb von 3 Tagen einzureichen.

3. Der Leistungserbringer hat 14 Kalendertage zur Bearbeitung der Reklamation.

4. Der Patient kann eine vollständige oder teilweise Erstattung oder kostenlose Korrekturen verlangen.

5. Bei Ablehnung kann der Patient innerhalb von 14 Kalendertagen Widerspruch einlegen.

6. Der Patient darf die Zahlung für eine erbrachte Leistung nicht verweigern.

7. Der Leistungserbringer haftet nicht für Komplikationen nach ordnungsgemäß durchgeführter Behandlung.

§ 11 Personenbezogene Daten

Die personenbezogenen Daten des Patienten werden gemäß der Informationsklausel verarbeitet, die der Patient beim ersten Besuch in der Praxis einsieht.

§ 12 Schlussbestimmungen

1. Der Leistungserbringer arbeitet mit anderen medizinischen Einrichtungen zusammen, um die Behandlungsqualität sicherzustellen.

2. Jeder Patient hat das Recht auf Einsicht in die Ordnung, Preisliste und Zertifikate.

3. Patienten haften vollumfänglich für Schäden an der Praxisausstattung gemäß Art. 415 des polnischen Zivilgesetzbuches.

4. Der Leistungserbringer behält sich das Recht auf Änderungen dieser Ordnung vor.

5. Änderungen werden mindestens 14 Kalendertage vor Inkrafttreten veröffentlicht.

6. Für vor Änderungen beauftragte Leistungen gelten die zum Zeitpunkt der Terminbuchung gültigen Bestimmungen.

7. Streitigkeiten werden zunächst gütlich beigelegt. Anderenfalls entscheidet das zuständige polnische Gericht.

8. Unwirksame Bestimmungen werden ausgeschlossen; die übrigen bleiben im größtmöglichen Umfang gültig.

9. Für nicht geregelte Angelegenheiten gilt polnisches Recht.

10. Diese Ordnung gilt ab dem 01.01.2025.

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